Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Geltungsbereich
    1.    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zur mietweisen Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, Veranstaltungsräumen sowie für sämtliche weiteren Leistungen und Lieferungen des May Hotel Mayschoß (folgend als „Hotel“ bezeichnet).
    2.    Abweichende Geschäftsbedingungen des Gastes finden keine Anwendung, es sei denn, das Hotel stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
    3.    Die Unter- oder Weitervermietung der Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

II. Vertragsabschluss, Vertragspartner
    1.    Der Vertrag kommt ausschließlich durch die ausdrückliche Buchungsbestätigung des Hotels zustande.
    2.    Vertragspartner sind das Hotel und der Gast. Erfolgt eine Buchung durch Dritte, haften diese gemeinsam mit dem Gast als Gesamtschuldner gegenüber dem Hotel.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
    1.    Das Hotel verpflichtet sich, die gebuchten Zimmer und vereinbarten Leistungen gemäß der Buchungsbestätigung bereitzuhalten.
    2.    Der Gast ist verpflichtet, die vereinbarten Preise für Zimmer und sonstige Leistungen zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen gegenüber Dritten.
    3.    Alle Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Überschreitet die Frist zwischen Vertragsabschluss und Anreise vier Monate und erhöhen sich gesetzliche Steuern und Abgaben, kann das Hotel die Preise entsprechend anpassen.
    4.    Änderungen hinsichtlich Zimmeranzahl, Aufenthaltsdauer oder Leistungen auf Wunsch des Gastes können zu einer Preisanpassung führen.
    5.    Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Gerät der Gast in Zahlungsverzug (spätestens nach 30 Tagen ab Rechnungszugang, auch ohne besonderen Hinweis), ist das Hotel berechtigt, Mahngebühren in Höhe von € 5,- sowie Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz bei Unternehmern und 5 % bei Verbrauchern zu erheben.
    6.    Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
    7.    Der Gast kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

IV. Rücktritt des Gastes (Stornierung)
    1.    Ein Rücktritt des Gastes ist grundsätzlich ausgeschlossen, außer wenn dies bei Vertragsschluss ausdrücklich vereinbart wurde.

V. Rücktritt des Hotels
    1.    Hat der Gast ein kostenfreies Rücktrittsrecht innerhalb einer Frist, darf das Hotel innerhalb derselben Frist zurücktreten, wenn andere Gäste nach den gebuchten Zimmern anfragen und der Gast auf Rückfrage nicht verzichtet.
    2.    Das Hotel kann bei nicht geleisteter Vorauszahlung nach erfolgloser Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten.
    3.    Ein außerordentliches Rücktrittsrecht besteht ferner, wenn:

    •    Höhere Gewalt oder andere nicht vom Hotel zu vertretende Umstände die Vertragserfüllung unmöglich machen;
    •    Zimmer unter falschen Angaben gebucht wurden;
    •    Das Hotel Anlass hat anzunehmen, dass der Betrieb, die Sicherheit oder das Ansehen gefährdet sind;
    •    Unbefugte Untervermietung vorliegt;
    •    Sich die Vermögensverhältnisse des Gastes erheblich verschlechtern oder Insolvenz beantragt wurde.

    4.    Das Hotel informiert den Gast unverzüglich schriftlich über die Ausübung des Rücktrittsrechts.
    5.    Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

VI. Zimmerbereitstellung, An- und Abreise
    1.    Gebuchte Zimmer stehen am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
    2.    Sofern keine spätere Ankunft vereinbart wurde und das Hotel bis 00:00 Uhr keine Nachricht erhält, hat das Hotel das Recht, Zimmer anderweitig zu vergeben, ohne dass hieraus Ansprüche des Gastes entstehen.
    3.    Am Abreisetag sind Zimmer spätestens bis 11:00 Uhr zu räumen. Danach berechnet das Hotel für jede weitere angefangene Stunde eine zusätzliche Gebühr von € 10,-. Dem Gast steht es frei nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

VII. Haftung des Hotels
    1.    Das Hotel haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Schadensersatzansprüche des Gastes sind ausgeschlossen, außer bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit oder vorsätzlichen bzw. grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Hotels oder dessen Erfüllungsgehilfen.
    2.    Für Fahrzeuge auf Hotelparkplätzen haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

VIII. Schlussbestimmungen
    1.    Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
    2.    Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
    3.    Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz des Hotels.
    4.    Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
    5.    Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

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